Weihnachtsbaumverordnung


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Abgeschickt von TMGeier am 16 Dezember, 2002 um 14:09:57

Servus zusammen!

Für alle die es heute morgen in SWR3 nicht gehört haben, hier nochmals die
"WEIHNACHTSBAUVERORDNUNG"

>>
DWB (Dienstweihnachtsbaum)-Verordnung für Beamte ...

Begriff

Ein Dienstweihnachtsbaum (DWB) ist ein Weihnachtsbaum natürlichen Ursprungs oder einem natürlichen Weihnachtsbaum nachgebildeter Weihnachtsbaum, der zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt wird.

Aufstellen der Weihnachtsbäume

Ein Dienstweihnachtsbaum (DWB) darf nur von sachkundigen Personen nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzen aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass

der DWB (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird
der DWB in der Haltevorichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht
im Umfallbereich des DWB keine zerbrechlichen oder durch umfallende DWB in ihrer Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind.

Behandeln der Beleuchtung

Der DWB ist mit weihnachtlichem Behang nach Massgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Flammenwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sogenannte Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind
während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

Aufführen von Krippenspielen

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. In der Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte/Beamtin
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte.

Absingen von Weihnachtsliedern

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DWB auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Arbeitsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen.

Vorgenannte Richtlinien der Verordnung sind in geeigneter Weise im entsprechenden Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben und einzuhalten.




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